PC Reparaturen als Privatperson steuerlich absetzen

Bitte denken Sie daran, Ihre Werkstattrechnungen bei PC-SPEZIALIST möglichst per EC-Karte zu begleichen.

Die Aufwendungen für Reparaturen an Ihrem PC oder Notebook können nur abgesetzt werden, wenn diese Leistungen bargeldlos bezahlt wurden.

Folgendes gilt es zu beachten :

  • Absetzbar sind nur die Arbeitskosten (inkl. Anfahrtkosten), nicht aber die Materialkosten.  PC-SPEZIALIST weist daher in allen Reparaturrechnungen Arbeits- und Materialkosten getrennt aus.
  • Begünstigt ist der Bruttobetrag incl. Umsatzsteuer.
  • Unsere Dienstleistungen können  in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen ,maximal bis 600 EUR im Jahr abgesetzt werden.

Tipp:

Begünstigte Leistungen im Sinne des §35a Abs.2 Satz 2des EStG sind unter anderem auch:

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden
  • Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen o.ä,
  • Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen,
  • Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern und -rohren
  • Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (z. B. Teppichboden, Parkett, Fliesen)
  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
  • Modernisierung oder Austausch der Einbauküche
  • Modernisierung des Badezimmers
  • Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen (z.B.Waschmaschine, eschirrspüler, Herd, Fernseher, Personalcomputer)

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