PC Reparaturen als Privatperson steuerlich absetzen
Bitte denken Sie daran, Ihre Werkstattrechnungen bei PC-SPEZIALIST möglichst per EC-Karte zu begleichen.
Die Aufwendungen für Reparaturen an Ihrem PC oder Notebook können nur abgesetzt werden, wenn diese Leistungen bargeldlos bezahlt wurden.
Folgendes gilt es zu beachten :
- Absetzbar sind nur die Arbeitskosten (inkl. Anfahrtkosten), nicht aber die Materialkosten. PC-SPEZIALIST weist daher in allen Reparaturrechnungen Arbeits- und Materialkosten getrennt aus.
- Begünstigt ist der Bruttobetrag incl. Umsatzsteuer.
- Unsere Dienstleistungen können in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen ,maximal bis 600 EUR im Jahr abgesetzt werden.
Tipp:
Begünstigte Leistungen im Sinne des §35a Abs.2 Satz 2des EStG sind unter anderem auch:
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden
- Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen o.ä,
- Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen,
- Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern und -rohren
- Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (z. B. Teppichboden, Parkett, Fliesen)
- Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
- Modernisierung oder Austausch der Einbauküche
- Modernisierung des Badezimmers
- Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen (z.B.Waschmaschine, eschirrspüler, Herd, Fernseher, Personalcomputer)
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